Bio-Lebensmittel
Bio-Siegel
» Lebensmittel, die aus ökologisch kontrollierter Landwirtschaft stammen bezeichnet man als „Bio-Lebensmittel“. Dieser Begriff ist in der Europäischen Union /EU gesetzlich definiert. Biolebensmittel – häufig auch unter der Bezeichnung Naturkost oder Biokost angeboten - müssen demnach aus ökologisch kontrolliertem Anbau stammen, dürfen gentechnisch nicht verändert sein und wurden ohne Einsatz konventioneller Kunstdünger und Schädlingsbekämpfungsmittel oder Abwasserschlamm angebaut. Bio-Fleisch stammt von Tieren, die nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden.
Bio-Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten auch weit weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel. Um konventionelle von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, wurde in Deutschland das staatlich kontrollierte Bio-Siegel eingeführt (2001), mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen.
siehe auch » food (wie z.B. » organic food, » Slow Food )
siehe auch » IFOAM
» www.bio-siegel.de
siehe auch » selfness
Europäische Ökosiegel
Naturkosthersteller, die das Bio-Siegel der EU auf ihre Produkte kleben möchten müssen sich an die Bio-Richtlinien aus Brüssel halten (d.h. u.a., dass keine synthetischen Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt werden.
Die Anbauverbände Biopark, Biokreis, Bioland, » Demeter, Ecoland, Gäa und Naturland haben noch strengere Richtlinien, als die EU-Verordnung vorschreibt.