Öko -
Blumenbeet auf einem Biobauernhof
Die Verordnung des Rates vom 24.6.1991 bzgl. Ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (Europäische Öko-Verordnung oder EG-Öko-Verordnung) definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und » Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Sie knüpft an den Basisrichtlinien der » IFOAM an.
siehe auch » Bio sowie » organic food